Digitale Unterschriften (Signaturen) dienen in erster Linie der Beweiskraft elektronischer Dokumente.
- Elektronische Dokumente sollen fälschungssicher sein
- Beweiskraft und Verbindlichkeit bei einer Online-Bestellung
- Woher weiß der Händler, wer der Kunde wirklich ist?
- Und was er wirklich bestellt hat?
Echtheit einer Nachricht
- Authentizität:
Stammt eine Nachricht wirklich vom angenommenen Urheber?
- Integrität:
Ist die Nachricht unverfälscht?
- Verbindlichkeit:
Kann der Urheber die Autorschaft nachträglich verleugnen?
Die Vertraulichkeit stellt nicht unbedingt ein Kriterium für eine digitale Unterschrift dar. Viele Dokumente sind unverschlüsselt zugänglich. Lediglich ihre Echtheit soll durch eine digitale Signatur überprüft werden können.